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26419 Sillenstede, 06.09.2003 |
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An die |
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Generalstaatsanwaltschaft Berlin |
Anzeige wegen Verdachts der Volksverhetzung
Hiermit erstatte ich gegen die Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
Frau Katherina Reiche
sowie den Vorsitzenden der Parteiorganisation Junge Union,
Herrn Philipp Missfelder
in Berlin, Anzeige wegen Verdachts auf Begehung von Volksverhetzung im Sinne des § 130
StGB und bitte um Überprüfung in strafrechtlicher Hinsicht.
Der Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB ist erfüllt, wenn
jemand in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die
Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er
1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,
2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie aufruft,
3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Frau Katherina Reiche hat sich im Berliner Tagesspiegel lt. Bericht der Tageszeitung
Bild vom 06.08.2003 zu entsprechenden öffentlichen Verlautbarungen des angezeigten Philipp
Missfelder wie folgt in Bezug auf einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung unseres
Gemeinwesens, nämlich der Generation der Älteren wie folgt geäußert:
Sie finde es völlig in Ordnung und mutig von Herrn Missfelder,
dass er für seine Generation mal den Kopf auf dem Fenster gelehnt habe
und wörtlich:
Die Generation der Älteren konsumiert tatsächlich auf unsere (Missfelder
und Reiches) Kosten.
Aus der Formulierung tatsächlich in Bezug auf Missfelders Äußerungen
ergibt sich schlüssig, dass dieser ebenfalls bzw. ursprünglich die Aussage öffentlich
verbreitet hat, die Generation der Älteren konsumiere auf Kosten seiner
nämlich Missfelders und Reiches Generation.
Herr Philipp Missfelder hat nach o.a. Presse-Berichterstattung des weiteren gefordert,
älteren Menschen ab 85 Jahren keine künstlichen Hüftgelenke und Zähne
mehr aus der Solidargemeinschaft zu gewähren.
Hiesiger Auffassung nach haben die Angezeigten sowohl dem Inhalt ihrer Äußerungen
nach als auch aufgrund der öffentlichen Verbreitung derselben schwerwiegend den öffentlichen
Frieden gestört, und zwar derart nachhaltig, dass die Bundes-Familienministerin Renate
Schmidt vor einem Krieg der Generationen warnt (ebenfalls in o.a. Tageszeitung).
Empörung hat sich offensichtlich in weiten Teilen unserer Bevölkerung eingestellt,
wie sie z.B. durch den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Haak, in der Hamburger
Morgenpost vom 09./10. August 2003 zum Ausdruck gebracht wird mit der Befürchtung des
Entstehens einer neuen Euthanasie-Debatte. Die bundesweite Empörung (Friedensstörung)
ist evident und bedarf deshalb hier keiner weiterführenden Begründung mehr.
Insoweit dürfte der Straftatbestand:
geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören,
als zweifelsfrei erfüllt anzusehen sein.
Die inkriminierende öffentliche Behauptung, die ältere Generation konsumiere
auf Kosten der beiden Angezeigten und daher der jüngeren Generation, richtet sich
gegen einen hinreichend eingrenzbaren Teil der Bevölkerung unseres Gemeinwesens und stellt
auf jenen Personenkreis ab, welcher kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand steht oder sich
bereits definitiv in diesem befindet. Insoweit richten sich die Angriffe tatbestandserfüllend
gegen andere.
Den Anwürfen immanent ist die Behauptung, dass diese anderen, nämlich
die Rentner und Pensionäre unserer Gemeinschaft, zu Unrecht, und daher unredlicherweise,
ein parasitäres Dasein auf Kosten der jüngeren Generation führten.
Unter Berücksichtigung der objektiv gegebenen Faktenlage stellt sich diese Tatsachenbehauptung
als falsch, und für die betroffenen älteren Menschen diskriminierend bzw. ehrverletzend
dar. Es verletzt auch die Würde der Angehörigen dieses Personenkreises, wenn diese
öffentlich und unbegründet als parasitäre Kostgänger gegenüber anderen
Bevölkerungsteilen stigmatisiert werden.
Dieses Tun der beiden Angezeigten dürfte umso böswilliger erscheinen, als diese ihrerseits
bisher aufgrund Alters und sozialer / beruflicher Stellung lediglich von der Mutterbrust und
Bafög sowie dem gelebt haben dürften, was ausschließlich durch andere Mitglieder
der Solidargemeinschaft erarbeitet wurde, und hierzu gehören nicht zuletzt auch die Abgaben
der Pensionäre sowie der Empfänger redlich erworbener höherer Renteneinkommen,
ganz abgesehen davon, dass gerade die älteren Menschen in der Regel Jahrzehnte lang die
Jungen unter Opfern großzogen, und bis zum Rentenalter dann weiterhin, durch erhöhte
Steuerabgaben, auch anderer Leute Kinder mitfinanziert haben. Darüber hinaus haben die
Rentner und Pensionäre ihr gesamtes Erwerbsleben lang die zu ihrer Zeit sich im Ruhestand
befindlichen Mitbürger alimentiert, zu Recht, und ohne diese beschimpft zu haben. Sie
haben sich damit ihren Rentenanteil redlich erworben, und es erscheint unredlich sowie moralisch
verlottert und kriminell, wenn nunmehr auf diese älteren Menschen losgegangen wird, um
sie parasitären Daseins zu diffamieren. Die Angezeigten müssen dies aufgrund ihrer
herausragenden Stellung im politischen Leben wissen, und sie wissen deshalb auch, dass ihre
ehrabschneidenden Parolen falsch sind. Sie dürften daher wissentlich falsche Tatsachen
behaupten, die geeignet, die Älteren in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
bzw. sie verächtlich zu machen. Es wäre deshalb der
Tatbestand der Verleumdung i.S. des § 187 StGB
als erfüllt anzusehen und somit auch der Volksverhetzungstatbestand aus § 130 Ziff.
3 StGB.
Dies gilt umso mehr, als diesen alten Menschen gedroht wird, sie ihrer Menschenwürde dadurch
zu berauben, dass sie zu bloßen Objekten wirtschaftlicher Dispositionen abgewertet werden,
indem gefordert wird, ihnen ab 85 Jahren keine Zähne und Hüftgelenke mehr aus der
Solidargemeinschaft zu gewähren, ganz abgesehen davon, dass in diesem Alter ohnehin kaum
erwähnenswerte Leistungen dieser Art notwendig werden. Es geht um ein ungeheures Ausmaß
sich formierender Menschenverachtung und sich umgekehrtproportional damit einstellender Verletzung
der Menschenwürde auf der anderen Seite, denn es wird versucht, diese Menschen zu x-beliebigem
Wirtschaftsgut abzuwerten, welches betriebswirtschaftlich nur unter Kosten-Nutzen-Aspekten
abgehandelt und folglich abgeschrieben wird, wie nach der AfA-Tabelle für Wirtschaftsgüter,
um nach bestimmtem Zeitablauf ausgesondert und nicht mehr repariert zu werden. Mit den Existenzen
der älteren Bürger wird offenbar zwischenzeitlich so sonnig unbeschwert plappernd
herumhantiert, wie pubertierende Jugendliche im Partyleben mit ausgelutschten Coca-Cola-Dosen.
Es liegt mit der Beschimpfung der älteren Menschen durch die beiden Angezeigten deshalb
ganz unzweifelhaft die volksverhetzende Tatbestandserfüllung des
Angriffs auf die Menschenwürde vor.
Durch die als bösartig empfundenen herabsetzenden Äußerungen der Angezeigten
wird auch zum Hass gegen den älteren Bevölkerungsteil unserer Gemeinschaft aufgestachelt.
Dies ist soziopsychologisch und biologisch naturgesetzlich determiniert, weil derjenige
regelmäßig beginnt denjenigen zu hassen, von dem er glaubt, ungerechtfertigterweise
auf Dauer ausgeplündert zu werden. Genau dies wird durch die Parolen der Angezeigten ganz
offensichtlich bewirkt, indem der jungen Generation vorgegaukelt wird, die älteren Menschen
würden parasitär auf ihre Kosten leben. Die Bösartigkeit findet aktuell in der
folgerichtigen verleumderischen Losung ihre Fortsetzung, derzufolge nun für angebliche
Generationen-Gerechtigkeit gekämpft werden soll. Diese Phrase indiziert mit
Methode den verlogenen Vorwurf, die ältere Generation lebte eben ungerechterweise
auf Kosten der Jungen. Insoweit dürfte der Verhetzungs-Tatbestand
Aufstachelung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung
erfüllt sein.
Das vermutlich volksverhetzende Tun der beiden Angezeigten kann nicht mehr nur isoliert als
Einzelvorgang betrachtet werden, da die Hetze erkennbar flächendeckend und offenbar mit
Methode zielgerichtet verbreitet wird mit dem Ergebnis, dass zu Hass und zum Kampf gegen die
Altengeneration aufgepeitscht wird:
Das Büro gegen Altersdiskriminierung in Köln hat bereits gegen den Journalisten
Hans-Ulrich Jörges Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet, weil dieser in der Zeitschrift
Stern Nr. 34 / 2003 wie folgt hetzte (Anzeige ist hier beigefügt siehe
pdf-Dokument):
1.) Die Zeit ist reif für Rebellion der Jungen gegen die schamlose
Ausbeutung ihrer Generation.
2.) Ein Generationenaufstand ist so überfällig wie gerecht.
3.) Die Alten haben zu lernen und zu wählen: Verzicht oder Krieg.
(siehe auch Sternbericht Nr. 34 / 2003 Anlage html-Text
sowie Bericht des Büros gegen Altersdiskriminierung Anlage html-Text)
Hier wächst ganz zweifelsohne eine Phalanx Mord- und Totschlag zeugender Menschenverachtung
heran, und wie eine derartige Hetzerei auszugehen vermag, wird durch Erfahrungen aus der Nazizeit
(die Juden sind unser Unglück siehe NS-Hetzblatt Der Stürmer,
hier beigefügt als Anlagen ) belegt und weiter:
a) Der ehemalige Ärztepräsident, Karsten Vilmar, hat lt. Berichterstattung darüber
nachgedacht, ob die Zählebigkeit (der Alten) anhalten kann, oder ob
wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen.
b) Der Wirtschaftsprofessor Friedrich Breyer und der Theologie-Professor Joachim Wiemeyer treten
Berichten zufolge dafür ein, unseren älteren Menschen schon ab 75 Jahren keine aufwendigen
Eingriffe mehr zu gewähren, sondern sie lediglich unter Verabreichung von schmerzstillenden
Mitteln ableben zu lassen.
Dies alles vollzieht sich bereits jetzt schon wieder, obwohl die Gaskammern und Selektionsrampen
von Auschwitz noch nicht allzu lange außer Funktion gesetzt sind. Es wird deshalb um
nachhaltige Ermittlung ohne Ansehen der Personen gebeten, da erkennbar mit System von langer
Hand alles gegen jeden gehetzt wird:
Die Jungen gegen die Alten, die Bevölkerung gegen die Beamten und den Staat (Privatisierung)
sowie öffentlichen Dienst, und die Menschen mit Kindern gegen diejenigen ohne Kinder,
obwohl gerade diese Jahrzehnte lang durch erhöhte Steuerabgabe, und somit ihr Leben lang,
anderer Leute Kinder mitfinanziert haben.
Der Baden-Württembergische Sozialminister Friedhelm Repnik propagiert bereits, unter bestimmten
Bedingungen Arbeitslosen Arbeitsfähigen nur noch das physische Existenz-Minimum
zu gewähren, also offenbar ein Leben etwas oberhalb der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
zur artgerechten Haltung von Tieren.
Diesem Treiben sollte nachhaltig ein Ende gesetzt werden, damit wir auch künftig in Frieden
und Würde in unserem Gemeinwesen leben können, denn es findet flächendeckend
bundesrepublikanisch durchgängig ein zwischenzeitlich nicht mehr hinnehmbares menschenverachtendes
Treiben gegen die sozial schwächeren Teile unserer Bevölkerung statt, wobei durchaus
bereits Attribute verbrecherischer Energie erkennbar werden dürften, und die Entwicklung
zeichnet sich ab:
Gestern:
Die Juden sind unser Unglück
Ausgang Massenmord ist bekannt.
Heute:
Die Alten leben auf unsere Kosten
(Zum Krieg gegen sie wird bereits aufgerufen, über die Ermordung wegen ihrer Zählebigkeit
wird immerhin schon einmal nachgedacht.)
Morgen:
Die Arbeitslosen
(sind möglicherweise nutzlose Fresser zunächst vegetieren
auf rein physischem Existenzminimum siehe oben, Sozialminister Friedhelm Repnik
daher auch nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit nur noch Sozialhilfe
über gänzliche Entsorgung wird später abgestimmt.)
In diesem Zusammenhang wird gebeten, ebenfalls gegen die Herren Professoren
Meinhard Miegel und
Kurt Biedenkopf,
beide Institut für Wirtschaft und Gesellschaft (privater e.V.) in Bonn, zu
ermitteln, inwieweit diese in strafrechtlich relevanter Weise ggf. als Mit-Urheber oder Unterstützer
dieser menschenverachtenden und offenbar volksverhetzenden Entwicklung im Lande, aus dem Hintergrund
wirkend, aus dem Gesichtspunkt der Anstiftung oder Beihilfe zur Verantwortung zu ziehen sind.
Zumindest Herr Professor Biedenkopf soll lt. Presseberichterstattung, und daher öffentlich,
die vermutlich volksverhetzenden Äußerungen des Herrn Philipp Missfelder als gerechtfertigt
bezeichnet haben. Insoweit wäre auch gegen Herrn Professor Kurt Biedenkopf konkret wegen
des Verdachtes auf Begehung von Volksverhetzung zu ermitteln.
Die beiden Herren Professoren könnten jedoch durchaus auch die Verantwortung für
diese bösartige Entwicklung tragen, weil sie über ihren privaten eingetragenen Verein,
dessen Vorstände sie sind (Stand 2001), und der sich Institut für Wirtschaft
und Gesellschaft nennt, (Mitglied u.a. Walter Leisler Kiep und, im Rahmen eines ebenfalls
privat eingetragenen Vereins, der sich Stifterverband für die deutsche Wissenschaft
nennt, und in dem sich alle Bundespräsidenten, sämtliche Versicherungs- und Bankkonzerne
der Republik sowie ZDF u. FAZ, Springerverlag etc., Dr. Hundt, Herr Lothar Späth etc.
wiederfinden, sowie über eine private GmbH, die sich Deutsches Institut für
Altersvorsorge nennt und eine ausschließlich von den deutschen Bank- und Versicherungskonzernen
etablierte Schöpfung darstellt, und bei der Herr Professor Miegel nun wiederum (wie es
der Zufall eben so will) als Berater fungiert (Stand 2001), die bisher
allen erkennbaren Parametern zufolge unhaltbare Parolen in die Öffentlichkeit lancierten,
die Rente sei in Gefahr weil künftig zu viele Alte die jüngeren
übermäßig belasten würden. Diese Parole wissenschaftlich
verbrämt ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine zweckgerichtete Erfindung, um als
Vorwand zur Zerschlagung der solidarisch organisierten Sozialsysteme zu dienen, weil sich die
Versicherungskonzerne durch die dann folgende und beabsichtigte Zwangs-Privatisierung
des Renten- und Sozialmarktes ein Einnahmevolumen von seinerzeit 3 Billionen DM erhofften (Die
Zeit 21.06.2000), zur Durchführung daher auch offenbar das o.a. Netzwerk, per dessen dann
ziemlich reibungslos die gesamte Reform-Hysterie, welche durch keinerlei systemspezifische
Notwendigkeit in dieser Form und diesem Ausmaß bedingt ist. Nach allem verständigen
Dafürhalten handelt es sich bei dem gesamten Reformtreiben deshalb wohl um das größte
und menschenfeindlichste, aber auch staatsruinierende organisierte syndikale Unternehmen seit
Bestehen der Bundesrepublik mit eben dem Ergebnis, dass im Zuge der Durchführung aus fremdzweckgerichteten
Absichten die Jungen gegen die Alten, wie bereits dargestellt und belegt,
aufeinander losgehetzt werden.
Mit freundlichem Gruß
Hochachtungsvoll
Günter E.Völker
© 2003
Günter E. Völker
www.bohrwurm.net
E-Mail
Einstellungsverfügung |
|
Staatsanwaltschaft Berlin |
Berlin, 23 September 2003 |
76 Js 900/03
Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin
26419 Schortens-Sillenstede
Sehr geehrter Herr Völker !
Auf Ihre Strafanzeige vom 6. September 2003 gegen Katharina Reiche und Philipp Mißfelder
wegen Volksverhetzung u.a. teile ich Ihnen mit, dass ich keine Veranlassung sehe, in strafrechtliche
Ermittlungen einzutreten, da sich aus Ihrem Vorbringen keine zureichenden tatsächlichen
Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens der von Ihnen
beschuldigten Personen ergeben haben (§ 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung).
Die von Ihnen inkriminierten Äußerungen der Beschuldigten sind unter
keinen Gesichtspunkten strafbar, sondern stellen einen vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung
nach Artikel 5 Abs. l Grundgesetz gedeckten Beitrag der seit Jahren geführten politischen
Diskussion über das in der Öffentlichkeit kontrovers behandelte Thema einer Veränderung
der deutschen Sozialversicherungssysteme dar.
Ich habe das Verfahren daher nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Soweit Sie ferner angeregt haben, einen Anfangsverdacht gegen die Herren Professoren
Meinhard Miegel und Kurt Biedenkopf zu überprüfen, teile ich Ihnen mit, dass ich
keine Veranlassung sehe, gegen die genannten Personen von Amts wegen in Ermittlungen einzutreten.
Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
Hochachtungsvoll
(Heitmann)
Staatsanwalt
Beschwerde gegen die Einstellung:
Günter E. V ö l k e r |
26419 |
Schortens-Sillenstede, 03.11.2003 |
|
An die |
|||
Staatsanwaltschaft Berlin |
76 Js 9OO/O3 |
||
Turmstraße 91 |
Öffentlich |
Anzeige wegen Verdachts auf Volksverhetzung gegen Frau Katerina Reiche u.a.
Bezug:
a)Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin
b)Beschwerde vom 06.10.2003
Beschwerdebegründung
Die genannten Verfahrenseinstellungs-Gründe stellen keine ausreichend plausible Begründung
für die Einstellung des Verfahrens dar, weil lediglich formelhaft dargetan wird, daß
"keine Veranlassung" für den Eintritt in entsprechende Ermittlungen gesehen
wird und sich aus dem Anzeigevorbringen "keine zureichend tatsächlichen Anhaltspunkte"
ergeben würden. Das sind formelhaft unsubstantiierte Wertungen, die sich einer sachlich/inhaltlichen
Nachvollziehbarkeit entziehen dürften.
Es wird insoweit auf die in jüngster Vergangenheit erfolgte Verfassungsgerichtsrechtsprechung
verwiesen, derzufolge es sich versagt, ein formelhaftes Aufzählen von Tatbeständen
als Begründung für die Erfüllung derselben anzusehen. In der vorgelegten Anzeige
hingegen wurde die Erfüllung sämtlicher genannter Tatbestände durchaus schlüssig
belegt.
Daß durch die öffentlichen Äußerungen der beiden Angezeigten Haß
und Hetze verursacht worden sind,sollte als unstrittig angesehen werden können. Daß
die inkriminierten Äußerungen als "menschenverachtend" -und somit die
Menschenwürde verletzendanzusehen sind,dürfte,zumindest außerhalb der StA Berlin,
ebenfalls jenseits jeglichen Zweifels angesiedelt sein, wie dies auch von der Politikerin Rita
Süßmuth in der Süddeutschen Zeitung vom 10.09.2003 gesehen wird (hier als Anlage
beigefügt).
Insbesondere der Hinweis, die beanstandeten Behauptungen
der beiden Angezeigten seien durch das Recht aus Art.5(1)GG auf freie Meinungsäußerung
gedeckt, verkennt die Tatsache, daß die freie Meinungsäußerung z.B. ihre Beschränkung
in den allgemeinen Gesetzen findet und dem Recht der persönlichen Ehre(Art.5Abs.2GG),
und um eine solche Normierung handelt es sich bei der Bestimmung des §130 StGB (Volksverhetzung).
Die Einstellungsverfügung enthält keine juristisch angemessene Begründung dafür,
weshalb die Tatbestände dieser Norm nicht erfüllt sein sollten, weil nur "formelhaft"
aufgeführt wird, * die inkriminierenden Äußerungen seien durch eben das Recht
der freien Meinungsäußerung aus Art.5(1)GG gedeckt."
Insoweit erscheint die Einstellungsverfügung rechtsfehlerhaft mit der Folge, daß
sie aufzuheben ist.
Der Beschwerdeführer ist Ruheständler und somit selbst Adressat der offenbar mit
Methode (Prof.Miegel und Prof.Bieden-kopf)inszenierten sozialdemagogischen Hetze gegen Teile
unserer Gemeinschaft ( als nächstes sind die Beamten, die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer
dran, gegen die sich die Hetzparolen richten werden). Es geht schlicht und einfach um die Zerstörung
des Mittelstandes und der damit verbundenen Zerschlagung unserer verfassungsgemäßen
sozialstaatlichen Ordnung. Die allumfassende Hetze gegen alles, was unser Gemeinwesen stabilisiert
(öffentlicher Dienst, Sozialsysteme etc.),ist nach allen vorliegenden Fakten und erkennbar
werdenden Entwicklungen integraler Bestandteil eines unter dem Deckmantel "Reformen"
stattfindenden Generalangriffs auf den Bestand unserer verfassungsgemäßen Ordnung.Es
darf hier erstmals öffentlich gesagt werden: Die Beteiligten betreiben nach allem sachlichen
Dafürhalten offenbar den Umsturz unseres Staates, ob gezielt oder als Ergebnis ihres Tuns,
mag an dieser Stelle einstweilen dahingestellt sein,und die Professoren Meinhard Miegel und
Kurt Biedenkopf dürften dabei eine nicht ganz untergeordnete Rolle spielen. Zur Begründung
dieser Ansicht gebe ich der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hier den Inhalt des sogenannten
"Seniorenbriefes" vom 07.10.2003 zur Kenntnis, aus der unwi-
derlegbar das dazugehörige "Netzwerk" erkennbar wird, im Rahmen dessen der Staatsumsturz
offenbar betrieben wird.
Aus den aufgezeigten Zusammenhängen heraus ergibt sich zweifelsfrei, daß die Volksverhetzung
sozialdemagogischer Bestandteil eines als "Sozial- u. Steuerreform-Notwendigkeit* getarnten
Generalangriffs auf den Bestand unserer Verfassungsgemäßen staatlichen Ordung -
also auf Umsturz gerichteten-Vorhabens - ist. Derartiges wird jedoch nicht durch eine angebliche
"Meinungsfreiheit* aus Art. 5(1) GG gedeckt.
Ob die Staatsanwaltschaft nach Kenntnis der genannten und belegten Fakten, entsprechend der
gesetzlich vorgegebenen Offizial-maxime, sich verpflichtet sieht, nunmehr wegen möglicherweise
organisierter staatskrimineller Strukturen zu ermitteln, mag einstweilen dahingestellt bleiben.
Zu dem angezeigten Verdacht auf das möglicherweise Vorliegen volksverhetzenden Tuns der
genannten Politiker Reiche und Mißfelder wird jedoch um detaillierte Ermittlung gebeten
und, für den Fall des Belassens der Einstellung, um ebenso detaillierte Begründung
dazu, weshalb die einzelnen Tatbestände zu § 130 StGB dann nicht erfüllt sein
sollten.
G. V ö l k e r
Ergebnis des Verfahrens:
Seitens der Generalstaatsanwaltschaft wurde die Beschwerde ebenfalls mit der "Begründung"
zurückgewiesen, dass man "keine Veranlassung" sehe, etwas anders zu sehen, als
dies der Staatsanwalt -siehe oben- schon "nicht" begründet hat.
Hinweis:
Die Anzeige wurde an alle etwa 600 Abgeordneten des Bundestages zur Kenntnis gebracht, um das
offensichtlich syndikale Netzwerk, welches hinter den gesamten "Reformen" steht,
öffentlich zu machen, und einer unheilvollen Entartung der Ethik und Gesinnung gegen "die
Alten" in unserem Staat nachhaltig entgegenzuwirken, da diese Hetze ganz zielgerichtet
als Bestandteil der Zerstörungsabsichten unserer sozialen und daher friedlich zusammenlebenden
Gemeinschaft in die Öffentlichkeit lanciert wird.
Die Hetze gegen die Alten hat in letzter Zeit nachgelassen und das abenteuerliche Geschwätz
von der "Generationengerechtigkeit". Bleibt zu hoffen, dass man es nicht wagt, erneut
diese demagogische Hinterhältigkeit öffentlich zu propagieren. Wir behalten das weiterhin
kritisch im Auge. Zurzeit werden jetzt erstmal die sozialen Sicherungssysteme und damit die
Lebensgrundlagen der älteren Menschen zerschlagen, indem man die Rentenkassen ausplündert
und versucht, die Beiträge in die privaten Konzernkassen umzuleiten unter dem heimtückischen
Vorwand, die Sozialsysteme seien "marode". Sie sind es selbstverständlich nicht,
sie wurden nur in unvorstellbarer weise regelrecht skrupellos ausgeplündert von verantwortungslosen
Politzirkeln. Schauen Sie sich dazu die "Völkerbriefe" und weiteren "Bohrwurm-Aktivitäten"
an.
Günter E.Völker
© 2003
Günter E. Völker
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