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Günter E. Völker

26419 Sillenstede, 06.09.2003
Osterpiep 4

An die

Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30
10781Berlin

Anzeige wegen Verdachts der Volksverhetzung

Hiermit erstatte ich gegen die Abgeordnete des Deutschen Bundestages,


Frau Katherina Reiche


sowie den Vorsitzenden der Parteiorganisation „Junge Union“,


Herrn Philipp Missfelder



in Berlin, Anzeige wegen Verdachts auf Begehung von Volksverhetzung im Sinne des § 130 StGB und bitte um Überprüfung in strafrechtlicher Hinsicht.

Der Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB ist erfüllt, wenn

jemand in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er

1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt,

2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie aufruft,

3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.



Frau Katherina Reiche hat sich im „Berliner Tagesspiegel“ lt. Bericht der Tageszeitung Bild vom 06.08.2003 zu entsprechenden öffentlichen Verlautbarungen des angezeigten Philipp Missfelder wie folgt in Bezug auf einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung unseres Gemeinwesens, nämlich „der Generation der Älteren“ wie folgt geäußert:

„Sie finde es „völlig in Ordnung“ und „mutig“ von Herrn Missfelder, dass er für „seine Generation“ mal den Kopf auf dem Fenster gelehnt habe“ und wörtlich:

„Die Generation der Älteren konsumiert tatsächlich auf „unsere“ (Missfelder und Reiches) Kosten.“


Aus der Formulierung „tatsächlich“ in Bezug auf Missfelders Äußerungen ergibt sich schlüssig, dass dieser ebenfalls bzw. ursprünglich die Aussage öffentlich verbreitet hat, „die Generation der Älteren“ konsumiere „auf Kosten seiner“ nämlich Missfelders und Reiches Generation.

Herr Philipp Missfelder hat nach o.a. Presse-Berichterstattung des weiteren gefordert,

„älteren Menschen ab 85 Jahren keine künstlichen Hüftgelenke und Zähne mehr aus der Solidargemeinschaft zu gewähren.“

Hiesiger Auffassung nach haben die Angezeigten sowohl dem Inhalt ihrer Äußerungen nach als auch aufgrund der öffentlichen Verbreitung derselben schwerwiegend den öffentlichen Frieden gestört, und zwar derart nachhaltig, dass die Bundes-Familienministerin Renate Schmidt vor einem „Krieg der Generationen“ warnt (ebenfalls in o.a. Tageszeitung). Empörung hat sich offensichtlich in weiten Teilen unserer Bevölkerung eingestellt, wie sie z.B. durch den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Haak, in der Hamburger Morgenpost vom 09./10. August 2003 zum Ausdruck gebracht wird mit der Befürchtung des Entstehens einer neuen „Euthanasie-Debatte“. Die bundesweite Empörung (Friedensstörung) ist evident und bedarf deshalb hier keiner weiterführenden Begründung mehr.

Insoweit dürfte der Straftatbestand:

„geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“,

als zweifelsfrei erfüllt anzusehen sein.

Die inkriminierende öffentliche Behauptung, die ältere Generation „konsumiere auf Kosten der beiden Angezeigten“ und daher der jüngeren Generation, richtet sich gegen einen hinreichend eingrenzbaren Teil der Bevölkerung unseres Gemeinwesens und stellt auf jenen Personenkreis ab, welcher kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand steht oder sich bereits definitiv in diesem befindet. Insoweit richten sich die Angriffe tatbestandserfüllend

„gegen andere“.

Den Anwürfen immanent ist die Behauptung, dass diese „anderen“, nämlich die Rentner und Pensionäre unserer Gemeinschaft, zu Unrecht, und daher unredlicherweise, ein parasitäres Dasein „auf Kosten der jüngeren Generation“ führten.

Unter Berücksichtigung der objektiv gegebenen Faktenlage stellt sich diese Tatsachenbehauptung als falsch, und für die betroffenen älteren Menschen diskriminierend bzw. ehrverletzend dar. Es verletzt auch die Würde der Angehörigen dieses Personenkreises, wenn diese öffentlich und unbegründet als parasitäre Kostgänger gegenüber anderen Bevölkerungsteilen stigmatisiert werden.

Dieses Tun der beiden Angezeigten dürfte umso böswilliger erscheinen, als diese ihrerseits bisher aufgrund Alters und sozialer / beruflicher Stellung lediglich von der Mutterbrust und Bafög sowie dem gelebt haben dürften, was ausschließlich durch andere Mitglieder der Solidargemeinschaft erarbeitet wurde, und hierzu gehören nicht zuletzt auch die Abgaben der Pensionäre sowie der Empfänger redlich erworbener höherer Renteneinkommen, ganz abgesehen davon, dass gerade die älteren Menschen in der Regel Jahrzehnte lang die Jungen unter Opfern großzogen, und bis zum Rentenalter dann weiterhin, durch erhöhte Steuerabgaben, auch anderer Leute Kinder mitfinanziert haben. Darüber hinaus haben die Rentner und Pensionäre ihr gesamtes Erwerbsleben lang die zu ihrer Zeit sich im Ruhestand befindlichen Mitbürger alimentiert, zu Recht, und ohne diese beschimpft zu haben. Sie haben sich damit ihren Rentenanteil redlich erworben, und es erscheint unredlich sowie moralisch verlottert und kriminell, wenn nunmehr auf diese älteren Menschen losgegangen wird, um sie parasitären Daseins zu diffamieren. Die Angezeigten müssen dies aufgrund ihrer herausragenden Stellung im politischen Leben wissen, und sie wissen deshalb auch, dass ihre ehrabschneidenden Parolen falsch sind. Sie dürften daher wissentlich falsche Tatsachen behaupten, die geeignet, die Älteren in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen bzw. sie verächtlich zu machen. Es wäre deshalb der

Tatbestand der Verleumdung i.S. des § 187 StGB

als erfüllt anzusehen und somit auch der Volksverhetzungstatbestand aus § 130 Ziff. 3 StGB.

Dies gilt umso mehr, als diesen alten Menschen gedroht wird, sie ihrer Menschenwürde dadurch zu berauben, dass sie zu bloßen Objekten wirtschaftlicher Dispositionen abgewertet werden, indem gefordert wird, ihnen ab 85 Jahren keine Zähne und Hüftgelenke mehr aus der Solidargemeinschaft zu gewähren, ganz abgesehen davon, dass in diesem Alter ohnehin kaum erwähnenswerte Leistungen dieser Art notwendig werden. Es geht um ein ungeheures Ausmaß sich formierender Menschenverachtung und sich umgekehrtproportional damit einstellender Verletzung der Menschenwürde auf der anderen Seite, denn es wird versucht, diese Menschen zu x-beliebigem Wirtschaftsgut abzuwerten, welches betriebswirtschaftlich nur unter Kosten-Nutzen-Aspekten abgehandelt und folglich abgeschrieben wird, wie nach der AfA-Tabelle für Wirtschaftsgüter, um nach bestimmtem Zeitablauf ausgesondert und nicht mehr repariert zu werden. Mit den Existenzen der älteren Bürger wird offenbar zwischenzeitlich so sonnig unbeschwert plappernd herumhantiert, wie pubertierende Jugendliche im Partyleben mit ausgelutschten Coca-Cola-Dosen. Es liegt mit der Beschimpfung der älteren Menschen durch die beiden Angezeigten deshalb ganz unzweifelhaft die volksverhetzende Tatbestandserfüllung des

Angriffs auf die Menschenwürde vor.

Durch die als bösartig empfundenen herabsetzenden Äußerungen der Angezeigten wird auch zum Hass gegen den älteren Bevölkerungsteil unserer Gemeinschaft aufgestachelt. Dies ist soziopsychologisch und –biologisch naturgesetzlich determiniert, weil derjenige regelmäßig beginnt denjenigen zu hassen, von dem er glaubt, ungerechtfertigterweise auf Dauer ausgeplündert zu werden. Genau dies wird durch die Parolen der Angezeigten ganz offensichtlich bewirkt, indem der jungen Generation vorgegaukelt wird, die älteren Menschen würden parasitär auf ihre Kosten leben. Die Bösartigkeit findet aktuell in der folgerichtigen verleumderischen Losung ihre Fortsetzung, derzufolge nun für angebliche „Generationen-Gerechtigkeit“ gekämpft werden soll. Diese Phrase indiziert mit Methode den verlogenen Vorwurf, die ältere Generation lebte eben „ungerechterweise“ auf Kosten der Jungen. Insoweit dürfte der Verhetzungs-Tatbestand

Aufstachelung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung

erfüllt sein.

Das vermutlich volksverhetzende Tun der beiden Angezeigten kann nicht mehr nur isoliert als Einzelvorgang betrachtet werden, da die Hetze erkennbar flächendeckend und offenbar mit Methode zielgerichtet verbreitet wird mit dem Ergebnis, dass zu Hass und zum Kampf gegen die Altengeneration aufgepeitscht wird:

Das „Büro gegen Altersdiskriminierung“ in Köln hat bereits gegen den Journalisten Hans-Ulrich Jörges Strafanzeige wegen Volksverhetzung erstattet, weil dieser in der Zeitschrift „Stern“ Nr. 34 / 2003 wie folgt hetzte (Anzeige ist hier beigefügt – siehe pdf-Dokument):

1.) Die Zeit ist reif für Rebellion der Jungen gegen die schamlose Ausbeutung ihrer Generation.

2.) Ein Generationenaufstand ist so überfällig wie gerecht.

3.) Die Alten haben zu lernen – und zu wählen: Verzicht oder Krieg.

(siehe auch Sternbericht Nr. 34 / 2003 Anlage html-Text

sowie Bericht des Büros gegen Altersdiskriminierung Anlage html-Text)

Hier wächst ganz zweifelsohne eine Phalanx Mord- und Totschlag zeugender Menschenverachtung heran, und wie eine derartige Hetzerei auszugehen vermag, wird durch Erfahrungen aus der Nazizeit („die Juden sind unser Unglück“ – siehe NS-Hetzblatt „Der Stürmer“, hier beigefügt als Anlagen ) belegt und weiter:

a) Der ehemalige Ärztepräsident, Karsten Vilmar, hat lt. Berichterstattung darüber nachgedacht, „ob die Zählebigkeit“ (der Alten) anhalten kann, oder „ob wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen“.

b) Der Wirtschaftsprofessor Friedrich Breyer und der Theologie-Professor Joachim Wiemeyer treten Berichten zufolge dafür ein, unseren älteren Menschen schon ab 75 Jahren keine aufwendigen Eingriffe mehr zu gewähren, sondern sie lediglich unter Verabreichung von schmerzstillenden Mitteln ableben zu lassen.

Dies alles vollzieht sich bereits jetzt schon wieder, obwohl die Gaskammern und Selektionsrampen von Auschwitz noch nicht allzu lange außer Funktion gesetzt sind. Es wird deshalb um nachhaltige Ermittlung ohne Ansehen der Personen gebeten, da erkennbar mit System von langer Hand alles gegen jeden gehetzt wird:

Die Jungen gegen die Alten, die Bevölkerung gegen die Beamten und den Staat (Privatisierung) sowie öffentlichen Dienst, und die Menschen mit Kindern gegen diejenigen ohne Kinder, obwohl gerade diese Jahrzehnte lang durch erhöhte Steuerabgabe, und somit ihr Leben lang, anderer Leute Kinder mitfinanziert haben.

Der Baden-Württembergische Sozialminister Friedhelm Repnik propagiert bereits, unter bestimmten Bedingungen Arbeitslosen Arbeitsfähigen nur noch „das physische Existenz-Minimum“ zu gewähren, also offenbar ein Leben etwas oberhalb der Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zur artgerechten Haltung von Tieren.

Diesem Treiben sollte nachhaltig ein Ende gesetzt werden, damit wir auch künftig in Frieden und Würde in unserem Gemeinwesen leben können, denn es findet flächendeckend bundesrepublikanisch durchgängig ein zwischenzeitlich nicht mehr hinnehmbares menschenverachtendes Treiben gegen die sozial schwächeren Teile unserer Bevölkerung statt, wobei durchaus bereits Attribute verbrecherischer Energie erkennbar werden dürften, und die Entwicklung zeichnet sich ab:

Gestern:
„Die Juden sind unser Unglück“

Ausgang Massenmord ist bekannt.

Heute:
„Die Alten leben auf unsere Kosten’“

(Zum Krieg gegen sie wird bereits aufgerufen, über die Ermordung wegen ihrer „Zählebigkeit wird immerhin schon einmal nachgedacht.)

Morgen:
„Die Arbeitslosen“

(sind möglicherweise „nutzlose Fresser“ – zunächst „vegetieren auf rein physischem Existenzminimum“ – siehe oben, Sozialminister Friedhelm Repnik – daher auch nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit nur noch Sozialhilfe –

über gänzliche Entsorgung wird später „abgestimmt“.)

In diesem Zusammenhang wird gebeten, ebenfalls gegen die Herren Professoren

Meinhard Miegel und

Kurt Biedenkopf,

beide „Institut für Wirtschaft und Gesellschaft“ (privater e.V.) in Bonn, zu ermitteln, inwieweit diese in strafrechtlich relevanter Weise ggf. als Mit-Urheber oder Unterstützer dieser menschenverachtenden und offenbar volksverhetzenden Entwicklung im Lande, aus dem Hintergrund wirkend, aus dem Gesichtspunkt der Anstiftung oder Beihilfe zur Verantwortung zu ziehen sind. Zumindest Herr Professor Biedenkopf soll lt. Presseberichterstattung, und daher öffentlich, die vermutlich volksverhetzenden Äußerungen des Herrn Philipp Missfelder als „gerechtfertigt“ bezeichnet haben. Insoweit wäre auch gegen Herrn Professor Kurt Biedenkopf konkret wegen des Verdachtes auf Begehung von Volksverhetzung zu ermitteln.

Die beiden Herren Professoren könnten jedoch durchaus auch die Verantwortung für diese bösartige Entwicklung tragen, weil sie über ihren privaten eingetragenen Verein, dessen Vorstände sie sind (Stand 2001), und der sich „Institut für Wirtschaft und Gesellschaft“ nennt, (Mitglied u.a. Walter Leisler Kiep und, im Rahmen eines ebenfalls privat eingetragenen Vereins, der sich „Stifterverband für die deutsche Wissenschaft“ nennt, und in dem sich alle Bundespräsidenten, sämtliche Versicherungs- und Bankkonzerne der Republik sowie ZDF u. FAZ, Springerverlag etc., Dr. Hundt, Herr Lothar Späth etc. wiederfinden, sowie über eine private GmbH, die sich „Deutsches Institut für Altersvorsorge“ nennt und eine ausschließlich von den deutschen Bank- und Versicherungskonzernen etablierte Schöpfung darstellt, und bei der Herr Professor Miegel nun wiederum (wie es der „Zufall“ eben so will) als „Berater“ fungiert (Stand 2001), die bisher allen erkennbaren Parametern zufolge unhaltbare Parolen in die Öffentlichkeit lancierten, „die Rente sei in Gefahr“ weil künftig „zu viele Alte die jüngeren übermäßig belasten würden“. Diese Parole – wissenschaftlich verbrämt – ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine zweckgerichtete Erfindung, um als Vorwand zur Zerschlagung der solidarisch organisierten Sozialsysteme zu dienen, weil sich die Versicherungskonzerne durch die dann folgende und beabsichtigte „Zwangs-Privatisierung“ des Renten- und Sozialmarktes ein Einnahmevolumen von seinerzeit 3 Billionen DM erhofften (Die Zeit 21.06.2000), zur Durchführung daher auch offenbar das o.a. Netzwerk, per dessen dann ziemlich reibungslos die gesamte „Reform-Hysterie“, welche durch keinerlei systemspezifische Notwendigkeit in dieser Form und diesem Ausmaß bedingt ist. Nach allem verständigen Dafürhalten handelt es sich bei dem gesamten Reformtreiben deshalb wohl um das größte und menschenfeindlichste, aber auch staatsruinierende organisierte syndikale Unternehmen seit Bestehen der Bundesrepublik mit eben dem Ergebnis, dass im Zuge der Durchführung aus fremdzweckgerichteten Absichten die „Jungen gegen die „Alten“, wie bereits dargestellt und belegt, aufeinander losgehetzt werden.

Mit freundlichem Gruß

Hochachtungsvoll


Günter E.Völker

© 2003
Günter E. Völker
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E-Mail

Einstellungsverfügung

Staatsanwaltschaft Berlin

Berlin, 23 September 2003


76 Js 900/03

Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin

26419 Schortens-Sillenstede


Sehr geehrter Herr Völker !


Auf Ihre Strafanzeige vom 6. September 2003 gegen Katharina Reiche und Philipp Mißfelder wegen Volksverhetzung u.a. teile ich Ihnen mit, dass ich keine Veranlassung sehe, in strafrechtliche Ermittlungen einzutreten, da sich aus Ihrem Vorbringen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens der von Ihnen beschuldigten Personen ergeben haben (§ 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung).


Die von Ihnen inkriminierten Äußerungen der Beschuldigten sind unter keinen Gesichtspunkten strafbar, sondern stellen einen vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. l Grundgesetz gedeckten Beitrag der seit Jahren geführten politischen Diskussion über das in der Öffentlichkeit kontrovers behandelte Thema einer Veränderung der deutschen Sozialversicherungssysteme dar.


Ich habe das Verfahren daher nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.


Soweit Sie ferner angeregt haben, einen Anfangsverdacht gegen die Herren Professoren Meinhard Miegel und Kurt Biedenkopf zu überprüfen, teile ich Ihnen mit, dass ich keine Veranlassung sehe, gegen die genannten Personen von Amts wegen in Ermittlungen einzutreten.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.


Hochachtungsvoll


(Heitmann)
Staatsanwalt

Beschwerde gegen die Einstellung:

Günter E. V ö l k e r

26419

Schortens-Sillenstede, 03.11.2003
Osterpiep 4

An die

Staatsanwaltschaft Berlin

76 Js 9OO/O3

Turmstraße 91
10781Berlin77

Öffentlich


Anzeige wegen Verdachts auf Volksverhetzung gegen Frau Katerina Reiche u.a.

Bezug:
a)Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Berlin
b)Beschwerde vom 06.10.2003


Beschwerdebegründung
Die genannten Verfahrenseinstellungs-Gründe stellen keine ausreichend plausible Begründung für die Einstellung des Verfahrens dar, weil lediglich formelhaft dargetan wird, daß "keine Veranlassung" für den Eintritt in entsprechende Ermittlungen gesehen wird und sich aus dem Anzeigevorbringen "keine zureichend tatsächlichen Anhaltspunkte" ergeben würden. Das sind formelhaft unsubstantiierte Wertungen, die sich einer sachlich/inhaltlichen Nachvollziehbarkeit entziehen dürften.

Es wird insoweit auf die in jüngster Vergangenheit erfolgte Verfassungsgerichtsrechtsprechung verwiesen, derzufolge es sich versagt, ein formelhaftes Aufzählen von Tatbeständen als Begründung für die Erfüllung derselben anzusehen. In der vorgelegten Anzeige hingegen wurde die Erfüllung sämtlicher genannter Tatbestände durchaus schlüssig belegt.

Daß durch die öffentlichen Äußerungen der beiden Angezeigten Haß und Hetze verursacht worden sind,sollte als unstrittig angesehen werden können. Daß die inkriminierten Äußerungen als "menschenverachtend" -und somit die Menschenwürde verletzendanzusehen sind,dürfte,zumindest außerhalb der StA Berlin, ebenfalls jenseits jeglichen Zweifels angesiedelt sein, wie dies auch von der Politikerin Rita Süßmuth in der Süddeutschen Zeitung vom 10.09.2003 gesehen wird (hier als Anlage beigefügt).

Insbesondere der Hinweis, die beanstandeten Behauptungen
der beiden Angezeigten seien durch das Recht aus Art.5(1)GG auf freie Meinungsäußerung gedeckt, verkennt die Tatsache, daß die freie Meinungsäußerung z.B. ihre Beschränkung in den allgemeinen Gesetzen findet und dem Recht der persönlichen Ehre(Art.5Abs.2GG), und um eine solche Normierung handelt es sich bei der Bestimmung des §130 StGB (Volksverhetzung).

Die Einstellungsverfügung enthält keine juristisch angemessene Begründung dafür, weshalb die Tatbestände dieser Norm nicht erfüllt sein sollten, weil nur "formelhaft" aufgeführt wird, * die inkriminierenden Äußerungen seien durch eben das Recht der freien Meinungsäußerung aus Art.5(1)GG gedeckt."

Insoweit erscheint die Einstellungsverfügung rechtsfehlerhaft mit der Folge, daß sie aufzuheben ist.

Der Beschwerdeführer ist Ruheständler und somit selbst Adressat der offenbar mit Methode (Prof.Miegel und Prof.Bieden-kopf)inszenierten sozialdemagogischen Hetze gegen Teile unserer Gemeinschaft ( als nächstes sind die Beamten, die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer dran, gegen die sich die Hetzparolen richten werden). Es geht schlicht und einfach um die Zerstörung des Mittelstandes und der damit verbundenen Zerschlagung unserer verfassungsgemäßen sozialstaatlichen Ordnung. Die allumfassende Hetze gegen alles, was unser Gemeinwesen stabilisiert (öffentlicher Dienst, Sozialsysteme etc.),ist nach allen vorliegenden Fakten und erkennbar werdenden Entwicklungen integraler Bestandteil eines unter dem Deckmantel "Reformen" stattfindenden Generalangriffs auf den Bestand unserer verfassungsgemäßen Ordnung.Es darf hier erstmals öffentlich gesagt werden: Die Beteiligten betreiben nach allem sachlichen Dafürhalten offenbar den Umsturz unseres Staates, ob gezielt oder als Ergebnis ihres Tuns, mag an dieser Stelle einstweilen dahingestellt sein,und die Professoren Meinhard Miegel und Kurt Biedenkopf dürften dabei eine nicht ganz untergeordnete Rolle spielen. Zur Begründung dieser Ansicht gebe ich der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hier den Inhalt des sogenannten "Seniorenbriefes" vom 07.10.2003 zur Kenntnis, aus der unwi-
derlegbar das dazugehörige "Netzwerk" erkennbar wird, im Rahmen dessen der Staatsumsturz offenbar betrieben wird.

Aus den aufgezeigten Zusammenhängen heraus ergibt sich zweifelsfrei, daß die Volksverhetzung sozialdemagogischer Bestandteil eines als "Sozial- u. Steuerreform-Notwendigkeit* getarnten Generalangriffs auf den Bestand unserer Verfassungsgemäßen staatlichen Ordung - also auf Umsturz gerichteten-Vorhabens - ist. Derartiges wird jedoch nicht durch eine angebliche "Meinungsfreiheit* aus Art. 5(1) GG gedeckt.
Ob die Staatsanwaltschaft nach Kenntnis der genannten und belegten Fakten, entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Offizial-maxime, sich verpflichtet sieht, nunmehr wegen möglicherweise organisierter staatskrimineller Strukturen zu ermitteln, mag einstweilen dahingestellt bleiben. Zu dem angezeigten Verdacht auf das möglicherweise Vorliegen volksverhetzenden Tuns der genannten Politiker Reiche und Mißfelder wird jedoch um detaillierte Ermittlung gebeten und, für den Fall des Belassens der Einstellung, um ebenso detaillierte Begründung dazu, weshalb die einzelnen Tatbestände zu § 130 StGB dann nicht erfüllt sein sollten.


G. V ö l k e r


Ergebnis des Verfahrens:
Seitens der Generalstaatsanwaltschaft wurde die Beschwerde ebenfalls mit der "Begründung" zurückgewiesen, dass man "keine Veranlassung" sehe, etwas anders zu sehen, als dies der Staatsanwalt -siehe oben- schon "nicht" begründet hat.
Hinweis:
Die Anzeige wurde an alle etwa 600 Abgeordneten des Bundestages zur Kenntnis gebracht, um das offensichtlich syndikale Netzwerk, welches hinter den gesamten "Reformen" steht, öffentlich zu machen, und einer unheilvollen Entartung der Ethik und Gesinnung gegen "die Alten" in unserem Staat nachhaltig entgegenzuwirken, da diese Hetze ganz zielgerichtet als Bestandteil der Zerstörungsabsichten unserer sozialen und daher friedlich zusammenlebenden Gemeinschaft in die Öffentlichkeit lanciert wird.
Die Hetze gegen die Alten hat in letzter Zeit nachgelassen und das abenteuerliche Geschwätz von der "Generationengerechtigkeit". Bleibt zu hoffen, dass man es nicht wagt, erneut diese demagogische Hinterhältigkeit öffentlich zu propagieren. Wir behalten das weiterhin kritisch im Auge. Zurzeit werden jetzt erstmal die sozialen Sicherungssysteme und damit die Lebensgrundlagen der älteren Menschen zerschlagen, indem man die Rentenkassen ausplündert und versucht, die Beiträge in die privaten Konzernkassen umzuleiten unter dem heimtückischen Vorwand, die Sozialsysteme seien "marode". Sie sind es selbstverständlich nicht, sie wurden nur in unvorstellbarer weise regelrecht skrupellos ausgeplündert von verantwortungslosen Politzirkeln. Schauen Sie sich dazu die "Völkerbriefe" und weiteren "Bohrwurm-Aktivitäten" an.


Günter E.Völker

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