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Sillenstede - Fassung Juli 2006 |
Reformkriminalitäts-Anzeiger |
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Hinweis zu den Renten-, Gesundheits- u. Steuerreform - Vorgängen in der Bundesrepublik Deutschland , die durchgängig unter kriminalpolitischen Aspekten zu beurteilen sind: Vorspiegelung falscher Tatsachen, Entstellung und Unterdrückung von Wahren Tatsachen und Erregung sowie Unterhaltung von Irrtümern zwecks Zerschlagung der solidarisch organisierten sozialen Sicherungssysteme -Renten-/Gesundheitskassen- zugunsten von Privatkonzernen, Entzug der Steuern an den Staat zwecks Bankrottisierung der öffentlichen Finanzen mit dem Ziel des Zusammenbruchs der verfassungsmäßig-staatlichen Organisationsstrukturen als Grund für die Übernahme des Staates durch private Kreise (Privatisierungskriminalität) -Privatisierung staatlicher Einrichtungen u. Gründung von "Gesellschaften" mit Geschäftsführerposten und "Beratern" , Aufsichtsrats- und Konzernbeiratsposten usw. für Partei-, Gewerkschafts- und Sozialverbandsfunktionäre etc. Sämtliche Reformen richten sich gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland in ihrer verfassungsmäßig Ordnung (Art. 20 GG- Demokratiepostulat, Rechtsstaat und Sozialstaat). |
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Das Strafgesetzbuch (StGB): |
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§263 Betrug |
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Abs.1) |
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögens- vorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Abs.2) |
Der Versuch ist strafbar |
Abs.3) |
In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.(Hinweis Bohrwurm.nett : z.B. Ziff. 2 des Abs.3 : Vermögensverlust in großem Maße herbeiführen, Absicht, durch fortgesetzte Begehung von Betrug (Reformen) eine große Anzahl von Menschen (arbeitende Bevölkerung) in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten bringen) |
§266 Untreue |
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Abs.1) |
Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Abs.2) |
(...)In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren(...). |
§12 Verbrechen |
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Abs.1) |
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (…) |
§26 Anstiftung |
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Als Anstifter wird gleich einem Täter betraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich rechtswidrig begangener Tat bestimmt hat. |
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§27 Beihilfe |
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Abs.1 |
Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener Tat Hilfe geleistet hat. |
Abs.2 |
(…) |
Fazit: Sämtliche Reformen sind nachweislich auf Schwindel und Irreführung gestützt: Lohnnebenkosten - u. Demographieschwindel, Steuersenkungsschwindel und Rentenkassen-Ausraub (Betrug/Veruntreuung in Milliardenhöhe - Siehe in www.bohrwurm.net >Rentenverrat< >Seniorenbrief<, >Rentenklautabelle seit 1957< und Staatsumsturztabelle 1929/33 /2005. Sämtliche Reformen werden offensichtlich exakt nach Plan und Methode 1:1 wie 1929/33 durchgeführt: Verelendung der Bevölkerung und Chaotisierung der rechtsstaatlichen Ordnung sowie ihrer Institutionen durch Steuersenkungsverbrechen größten Ausmaßes zwecks Einsturz der sozialen Systeme und der staatlichen Organisationsstrukturen (Justiz, Polizei, Verwaltung, Infrastruktur etc.). Rundfunk, Presse und Fernsehen unterdrücken jegliche Berichterstattung über die reformkriminellen Hintergründe. Es wird diesbezüglich von Beihilfe zu schwerkiminellen Betrugs- und Untreuehandlungen auszugehen sein (Mittäterschaft). Siehe zu dieser Problematik : www.bohrwurm.net >Intendantenbrief< und >Pressebriefe< Im Plan zum "Staatsumsturz durch Einsturz" liegt das Verbrechen begründet. |
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Günter E.Völker |
© 2006
Günter E. Völker
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