Aus der Rentenkasse geplündert:
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1.) |
Zwangsweise Enteignung des Versichertenvermögens und der Rücklagen
der Rentenversicherungsträger im
1. und 2. Weltkrieg zugunsten der Kriegskassen.
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2.) |
Endgültige Enteignung der Rentenversicherungsträger zugunsten
der Staatskasse 1955.
(Das entsprach dem halben Bundeshaushalt).
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3.) |
Kriegsfolgelasten (Renten für Millionen Kriegsteilnehmer, Millionen
Kriegerwitwen, Heimatvertriebene,Aussiedler).
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4.) |
Ab 1960 Abschöpfung der Überschüsse in den Versicherungskassen
durch den Staat (von 1957 bis 2002 wurden umgerechnet rund 700 Milliarden
Euro incl. Verzinsung den Rentenversicherungskassen nicht wieder erstattet
(rund 1,5 Billionen DM , und jetzt wird dreist behauptet, die Rentenkassen
seien leer-Anm.Bohrwurm)
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5.) |
Ab 1974 haftet die Angestelltenversicherung für die Defizite der
Arbeiterrentenversicherung. Bis einschließlich 2002 wurden rund 195
Milliarden DM überwiesen.
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6.) |
1990: Überführung der Rentenversicherung der DDR, einschl.
Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Die gesetzliche Rentenversicherung muss damit auch die Renten aller Mitarbeiter
des öffentlichen Dienstes der DDR (Ministerien, aller Behörden, Volkspolizei,
nationale Volksarmee, Staatssicherheit, Schulen, Hochschulen, wissenschaftliche
Institute usw.) aufkommen, deren Nachfolger als Beamte selbstverständlich
keine Beiträge mehr zahlen, die aber auf Grund der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme
hohe Rentenansprüche haben bzw. Renten beziehen. |
7.) |
Deutsch-Polnisches Sonderabkommen zur Sozialversicherung v. 9.10.1975
galt bis 1990: Jeder Pole, der in der Bundesrepublik einen Wohnsitz nimmt,
wird rentenrechtlich so behandelt, wie ein vergleichbarer deutscher Kollege,
dh. entsprechend dem Fremdrentengesetz. Dazu reichte es, einen Wohnsitz in
der BRD anzumelden.
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8.) |
Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet
v. 22.4.1992.
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9.) |
2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz v. 1994 zum Ausgleich beruflicher Benachteiligung
politisch Verfolgter u.a. in der Rentenversicherung.
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10.) |
Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligung für Opfer
politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet vom 1.7.1997.
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11.) |
Neuregelung für Rentenzahlungen aus einer Beschäftigung in
einem Ghetto während des Krieges v. 2.6.2002.
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12.) |
1994 hat das Institut der Deutschen Wirtschaft bereits darauf hingewiesen,
dass Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungsfremden
Leistungen pro Jahr mehr als 170 Milliarden DM aufwenden müssen. Der
Bund als Verursacher beteilige sich daran nur mit 70 Milliarden DM; auf den
restlichen 100 Milliarden DM blieben die Beitragszahler sitzen. Da diese
Zusammenhänge also den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft bekannt
sind, stellt sich die Frage nach deren wahren Intentionen, wenn sie den weiteren
Abbau sozialer Leistungen fordern, ohne zuerst diese Ungerechtigkeiten zu bereinigen.
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- Ende des Auszuges -
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Vorstehende Angaben Nr. 1 - 12 entnommen der "Informationsschrift für
Arbeitnehmer zur Rentenpolitik versicherungsfremde Leistungen in der Angestelltenversicherung
" (Mai 2004) Verfasser: Otto W. Teufel, Aktion Demokratische Gemeinschaft
(ADG) e.V., Eichenau, Quellen: Bundestagsdrucksache 1659 v. 8.9.1955¸
Unterlagen der BfA, VDR u.a .
-siehe auch : Rentenklautabelle |