Historische Info (Aufgedeckt: LzO vollstreckt illegal
gemeinsam mit Richtern und Staatsanwälten der Oldenburger/Cloppenburger Justiz
nach NS-Recht)
Kunden der Landessparkasse zu Oldenburg sind ohne ihr Wissen heimlich und illegal der
sofortigen Vollstreckung nach ungültigem NS-Recht von 1933 unterworfen. Das heißt:
1.) Wenn die LzO eine Forderung hat, gleichgültig, ob berechtigt oder nicht, schreibt
der Vorstand lediglich auf ein "Stück Papier" das Wort "Beitreibungsbeschluß".
Dieses gibt er sofort dem Gerichtsvollzieher, und der pfändet dann einfach die
Konten der Kunden oder sonstige Vermögen weg. Der Kunde kann keinen Widerspruch/Einspruch
einlegen. Sämtliche gerichtlichen Rechtsmittel sind ihm abgeschnitten. Die LzO
verheimlicht diese illegalen Vollstreckungs-Methoden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Direktor des Amtsgerichts Cloppenburg deckt diese heimlich-illegalen Methoden und
behauptet, sie würden zu Recht betrieben. Er wird seinerseits gedeckt durch 3
Richter der 6.Ziv. Kammer des Landgerichts Oldenburg, die mit der LzO zusammenarbeiten,
indem sie sämtliche Beschwerden der "beraubten" Kunden generell abweisen.
Zu dieser Zusammenarbeit ist organisiert, daß der Ltd. Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft
Oldenburg sämtliche Anzeigen gegen die LzO und korruptionsverdächtige Richter,
Rechtsanwälte und Rechtspfleger zurückweist und damit jedwede gerichtliche
Überprüfung verhindert. Der Generalstaatsanwalt erklärt generell , dies
entspräche der "Sach- und Rechtslage." Die Opfer sind durch diese Zusammenarbeit
jeglichen staatlichen Rechtsschutzes entkleidet. Es wird insoweit organisiert unterbunden,
daß die Opfer der gesetzlosen Zwangsversteigerungen und sonstiger Enteignungen
diese Zwangsent- eignungen durch Zivilgerichte überprüfen lassen können
. Hierzu wird ihnen durchgängig die Prozeßkostenhilfe strikt verweigert.
2.) Das gleiche geschieht, wenn die LzO in Grundstücke und Immobilien der Kunden
vollstrecken will, weil, berechtigt oder nicht, angeblich Forderungen aus Darlehen
oder Bürgschaften bestehen: Sie schreibt einfach an das jeweilige Amtsgericht
"Antrag auf Vollstreckung" in Grundstücke oder Immobilien, und dieser
"Antrag" gilt dann als "gerichtliches vollstreckbares Urteil".
Der Rechtspfleger beschlagnahmt aufgrund dieses selbstgestrickten "Titels"
der LzO sofort die Grundvermögen so, wie der Gerichtsvollzieher
-siehe oben- die Konten der Kunden wegpfändet. Die Opfer sind dann "Haus
u. Hof" los. Sie haben keine Chance, ihr Vermögen zu retten, da die illegalen
Enteignungen durchorganisiert sind bis zum Oberlandesgerichtspräsidenten Oldenburg.
Vorgetäuscht wird, es gälte ein dubioser §16 aus dem LzO-Gesetz von
1933 für die damalige Staatsanstalt LzO im "Freistaat Oldenburg".
3) Die Beschwerdeverfahren werden einheitlich abgelehnt. Die Richter beim Landgericht
kopieren teils ganze Abweisungs-Verfahren von ihren Kollegen in anderen Verfahren nach
einheitlichem Schema ab. Es gibt keinen Rechtsanwalt in der Region, der es erkennbar
wagte und fähig wäre, den kriminellen Sumpf anzugehen. Sie lassen ihre Mandanten
fallen und kassieren die entsprechenden Rechtsanwaltsgebühren. Sämtliche
Kunden der LzO werden somit im gegebenen Falle ohne irgendeine vorherige gerichtliche
Kontrolle ihrer Vermögen jedweder Art beraubt . Diese Tatsache wird in den AGB
der LzO mit gutem Grund verschwiegen, weshalb alle LzO-Kunden arglistig getäuscht,
in jedem Falle aber ohne ihr Wissen der einschlägigen Rechte beraubt sind, woraus
sich ergibt, daß wir es mit einem organisierten Dauer-Millionenbetrug der LzO
an den Kunden zu tun haben dürften, und daß dies hartnäckig sowie heimlich
vom Amtsgerichtsdirektor Cloppenburg in Cloppenburg bis hin zum Oberlandesgerichtspräsidenten
Dr. Gerhard Kircher, dem Landgerichtspräsidenten Gernot Schubert sowie dem Generalstaatsanwalt
Horst Rudolf Finger nebst dem LOStA Roland Herrmann (Behördenleiter der Staats-
anwaltschaft ) in Oldenburg als "rechtens" erklärt wird. Bankerseits
ist Kopf der illegalen Bank-Vollstreckungsorganisation der LzO-Vorstandsvorsitzende
Martin Grapentin aus Wilhelmshaven.
4.) Der Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichts Cloppenburg, Thomas Cloppenburg, erklärt
dieses -NS-Recht §16(2) LzO-Gesetz von 1933 allein für den LzO-Vorstand der
Ex-Staatsanstalt LzO im damaligen "Freistaat Oldenburg" als "geltendes
Recht für die LzO" in Oldenburg anstelle des geltenden Nds. Sparkassengesetzes
von heute. Der Direktor des AG Jever, Günter Jackisch,, handelt nachhaltig gleichermaßen..
Bohrwurm- nett ist der Meinung, daß "jeder Gärtnerlehrling im 1.Semester"
nach entsprechender Aufklärung erkennen kann, daß so etwas nicht geht. Darüber
sind der Amtsgerichtsdirektor oder sonstige Unbekannte "beleidigt", weil
die Frage gestellt ist, warum das dann offenbar nicht auch der Amtsgerichtsdirektor
des Amtsgerichts Cloppenburg und einige Richter zu wissen scheinen. Wer genau beleidigt
ist, wurde nicht angegeben. Beleidigt eben…Bohrwurm. nett ist auch nicht amused,
und die in Jahrzehnten illegal rücksichtslos ihrer Vermögen oder Existenzen
gemeinsam mit Richtern, Rechtpflegern und Staatsanwälten "beraubten"
LzO-Kunden wohl schon gar nicht. Bert Brecht hat hierzu gefragt, was schlimmer sei:
ein "Bankräuber oder eine Räuberbank". Nun, …es ist nicht
bekannt, ob der auch wegen Beleidigung in Cloppenburg...
Amtsgerichtsdirektor Thomas Cloppenburg vom Amtsgericht Cloppenburg hat jedenfalls
ordnungsgemäß die obligate "Beleidigungsanzeige" angebracht. Wer
beleidigt ist, läßt sich daraus nicht erkennen. Er wird dies vermutlich
in dem anstehenden "Beleidigungs-Verfahren" aufklärend erläutern.
Man wird gespannt sein dürfen zu erfahren, wer wie in Cloppenburg wann warum und
wozu "beleidigt" ist, wenn man nicht einmal zu wissen scheint, daß
nicht Millionen Sparkassenkunden ohne deren Wissen heimlich der sofortigen Vollstreckung
einer Sparkasse unterworfen sein können und dies nicht einmal in den AGB steht
(Massen-Betrug). Es könnte eine interessante "Strafverhandlung" geben:
Erstmals seit 1933 werden die heimlich-illegalen Enteigungspraktiken der LzO in Gemeinschaft
mit Richtern der Oldenburger Justiz vom Oberlandesgerichtspräsidenten über
den Generalstaatsanwalt bis zu den Amtsrichtern vor Ort öffentlich erörtert
werden. Die bisher angerichteten Schäden durch die gesetzlosen Zwangsenteignungen
nach ungültigem NS-Recht aus 1933 dürften in die Millionen, möglicherweise
aber sogar in die Milliarden gehen. Schauen wir mal... wer da ein Recht hat, beleidigt
zu sein..und wer möglicherweise außer der LzO noch alles im Rahmen von Korruption
, Kumpanei, Strafvereitelung und Rechtsbeugung im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Filztaschen-Interessen aufzuweisen hat...
5.) Stand 31.10.08: Ein Beleidigungsprozeß
des Amtsgerichtsdirektors von Cloppenburg gegen "Bohrwurm nett" war
beim AG Cloppenburg zum 06.11.2008 anberaumt. |
- Verfahren AG Cloppenburg 18 Cs 742 Js 49724/07-
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Der Termin wurde per 30.10.08 aufgehoben, da
Bohrwurm nett das gesamte Gericht als befangen erklärt hat und nunmehr
das Landgericht Oldenburg darüber zu befinden hat, welchem Gericht das
Verfahren zugewiesen wird. |
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Fritz Knödel |
© Okt. 2008
Günter E. Völker
www.bohrwurm.net
E-Mail
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Johannes Poelmann |
Es folgt: "Cloppenburger Strafbefehl"
und Mitteilung der LzO zur Vollstreckung nach ill. NS-Recht
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siehe auch: Cloppenburger Korruptionsbrief 
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