Vollstreckungs Syndikat 16.II

Arglistbrief

Arisierungsbrief


www.bohrwurm.net
Günter E. Völker

Sillenstede , den 08.11.2005
Osterpiep 4 Tel. 04423/6798
(i.d.F. 21.01.2006)

Komplizenbrief

Offener Brief

Fax an 0511/120-8060
Hartmut Möllring
Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzender
Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg

-Persönlich-

Schiffgraben 10
30159 Hannover

Fax 0511/120-996966
Mitglied
R+V-Vers. Konzern - Beirat
und Min.präs.Nds.)
Christian Wulff z.Kt.


Betr…..:

Unzulässige Zwangsvollstreckung in den Immobilienbesitz der Bürger durch die LZO

hier :

Verdacht auf fortgesetzte Rechtsbeugung, Freiheitsberaubung, Erpressung/ Nötigung und Betrug sowie mittelbare Falschbeurkundung im Zusammenspiel mit Richtern, Parlamentariern und der Landessparkasse zu Oldenburg(Vorstand)

Bezug :

Beschwerde vom 16.08.2005 über die LZO / Ihre Antwort vom 14.10.05 ohne Az.

Anlage :

Kopie des mir zugegangenen ungültigen Nds.GVBl. Nr. 16 /1962 mit dem nicht mehr gültigen Auszug des Nds.Sparkas.Gesetz vom 6.7.1962 -Seiten 77 u. 83 (Täuschung)

Sehr geehrter Herr Möllring,
mit vorstehender Antwort vom 14.10.2005 haben Sie zur Begründung dafür, weshalb die LZO angeblich rechtmäßig sich selbst vollstreckbare Titel zur Beitreibung von privatrechtlichen Forderungen aus Darlehensgeschäften erstellen kann, Blatt 83 des o.g. Nds.GVBl. aus 1962 mit dem darin enthaltenen § 43 des Nds. Sparkassengesetzes vom 6.7.1962, zugehen lassen.

Sie dürften jedoch ganz genau wissen, daß es diese Norm ( §43 NSpG) gar nicht mehr gibt, da im neuen Sparkassengesetz i.d.F. vom 20.08.1990 (Nds.GVBl. S. 421) nebst folgenden Änderungen diese nicht mehr enthalten ist.

Wir dürfen daher mit einiger Berechtigung annehmen, daß der Nds. Finanzminister Hartmut Möllring ganz offensichtlich im Rechtsverkehr täuscht, um das eindeutig ungesetzliche Tun der LzO, mit deren Vorstandsvorsitzendem er einträchtig im Aufsichtsrat der Bremer Landesbank-Kreditanstalt Oldenburg zusammensitzt, zu decken.

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, daß der § 16 II des o.a. LzO-Gesetzes vom 3.7.1933 spezifisches Nazi-Gewaltwillkür-Durchgriffsrecht gegen das jüdische Eigentum darstellen dürfte, und zwar gem. § 1 des "Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 31.03.1933 - von Herrn Adolf Hitler selbst unterzeichnet- . Das dort etablierte "Selbsttitulierungsrecht" sollte offenbar sicherstellen, daß man ohne richterliche gerichtliche Verfahren nur "auf Zuruf" des LzO-Vorstandes den jüdischen Bürgern die Immobilien sowie Grund und Boden wegrauben konnte. Das Gesetz wurde vom "Reichsstatthalter" Röver unterschrieben und aufgrund des vorgenannten "Umsturzgesetzes" von der sogenannten "Regierung", und nicht vom Parlament in die Welt gesetzt.

Sie werden daher noch einmal nachhaltig aufgefordert, dem unglaublich willkürlichen Treiben mit dem ungesetzlichen Inszenieren von Vollstreckungsverfahren seitens der LZO ohne jegliche vorherige rechtsstaatliche prozessuale Verfahren (die Bremer Landesbank-Kreditanstalt Oldenburg betreibt das offenbar in gleicher Weise , und dort sind Sie sogar als Aufsichtsratsvorsitzender zumindest mittelbar mitverantwortlich) ein Ende zu setzen.

Im übrigen wird sich auf absehbare Zeit auch die EU wieder um Sie kümmern, wegen der unzulässigen Wettbewerbsverhältnisse im Bankengewerbe.

Können Sie unter diesen Voraussetzungen wirklich noch weiter das Amt eines Finanzministers in unserem Rechtsstaat innehaben , falls weiter nach Nazi- Judenausraubrecht aus ´33 mit Ihrer Mithilfe hantiert werden sollte? Sie wissen jetzt, worumes geht. Die Öffentlichkeit wird es wohl noch erfahren müssen.

Hinweis für die Öffentlichkeit: Die NS-Ausraubnorm für die LzO 1933:
"§16 II :Die Befugnis zum Beitreiben von Geldbeträgen, insbesondere zur Stellung von Anträgen auf Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen steht wegen der Ansprüche der LzO dem Vorstande zu.
"Sein Antrag ersetzt den vollstreckbaren Titel" (Antrag = Urteil) (Erläuterung: Damit kann der LzO Vorstand bei allen Kreditnehmern ohne jegliche Beweisführung und vorherige gerichtliche Prüfung einfach in jede Immobilie vollstrecken (vermutlich Judenausraubrecht aus 1933)

Mit freundlichem Gruß
Pecunia non olet
Günter E. V ö l k e r

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