NS-Arisierungs-VO

Vollstreckungs Syndikat 16.II

Komplizenbrief

Arglistbrief


www.bohrwurm.net
Günter E. Völker

Sillenstede , den 07.01.2006
Osterpiep 4 Tel. 04423/6798

Arisierungsbrief

Fax an 0441/230-3099
Herrn Vorstandsvorsitzenden
Landessparkasse zu Oldenburg

Offener Brief

Martin Grapentin
und Vertreter Stephan Küppe

-Persönlich-

Berliner Platz 7
26122 Oldenburg

Betr…..:

Forderungsabgleich

hier :

Forderungen der LZO an das Ehepaar Fritz und Melsene Knödel

Bezug :

Ihre Nachricht vom 04.01.2006 RA-Sb

Anlage :

Vorstehende Nachricht

Sehr geehrter Herr Grapentin,
Sehr geehrter Herr Küpper,

beigefügte Nachricht vom 4.1.2005 erhalten Sie nachfolgend mit folgendem Bemerken zurück:

Der Unterzeichner ist in allen Rechts- und sonstigen Angelegenheiten gegenüber der LZO ordentlich ausgewiesener Vertreter. Daran haben Sie sich zu halten. Folgen der Nichtbeachtung haben Sie zu vertreten.

Seitens des Vertreters wurden eine Fülle von Bitten an Sie herangetragen. Dem Unterzeichner als Vertreter ist bisher nichts zugegangen. Sämtliche Herumhampeleien an dem Vertreter vorbei können Sie bleiben lassen. Sie werden nochmals aufgefordert, die bisher erbetenen Auskünfte und Tätigkeiten, die klar definiert sind, zu erledigen. Eine Wiederholung der Bitten scheint entbehrlich.

Und nun noch einmal für Sie extra, ganz langsam, damit Sie es auch endlich verstehen: Sämtliche Korrespondenz bezüglich des Ehepaares Knödel haben Sie nach hier zu richten- oder Sie lassen es eben sein und tragen die Folgen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.

Im übrigen wird hier noch einmal das Angebot unterbreitet, sich in einem persönlichen Gespräch gütlich zu einigen, denn es ist nun ab sofort die politische und öffentliche sowie die strafrechtliche Entgegnung Ihres Tuns angelaufen. Sie sollten nicht unterschätzen oder mißdeuten, daß auf Ihre Nichtbeachtungen von Fristsetzungen bisher noch keine Reaktionen erfolgten. Sämtliche Drohungen, gleich welcher Art, haben zu unterbleiben.

In Weiterfühung des Geistes der speziell für die LZO 1933 von den Nazis geschaffenen NS- Gewaltherrschafts- Norm in Form des § 16 II des LZO-Gesetzes vom 3.7.1933 wurde mit der

"Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens"
(Arisierungsabgabe)
vom 3.12.1938 RGBl.I S. 1709 bestimmt: (…)

§ 6 : "Einem Juden (…) kann aufgegeben werden (…) sein (…) Grundeigentum oder andere Vermögensteile ganz oder teilweise binnen einer bestimmten Frist zu veräußern (…)

§ 7 (1): Juden können (…) Grundstücke (…) nicht durch Rechtsgeschäft erwerben.

Aus den Landtagsunterlagen geht nach neuesten Erkenntnissen eindeutig hervor, daß ausschließlich die Führung der LZO bei der Nds. Gesetzgebung auf diesem Rechtsgebiet gegen die gesamte Landesregierung darauf bestand, bei Aufhebung des LZO-Gesetzes aus 1933 die von dem NS-Regime speziell für die LZO geschaffene vermutliche Judenausraubnorm "16 II" für sich allein quasi heimlich bestehen zu lassen. Wir kommen darauf noch öffentlich zurück, sehr verehrte Herren vom Vorstand der LZO. Man sollte sich vielleicht doch vorher darüber unterhalten. Klüger wäre es wohl alle Male. Das Angebot steht.

Offiziell zur Kenntnis Fraktionsspitzen Niedersächsischer Landtag:
1. Herrn David Mc Allister,CDU Fax 0511-3030 48 51 (Aufsichtsrat VNO)
2. Herrn Wolfgang Jüttner, SPD Fax 0511-3030 38 3329 (Thüga AG)
3. Herrn Prof. Hans-Albert Lennartz Grüne Fax 0511- 32 98 29 ---

Mit freundlichem Gruß
Günter E. V ö l k e r

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